Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

§1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Garten- & Landschaftspflege Bouten (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) wird bei Bauleistungen Bestandteil des Vertrages, sofern dies im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben ist. Die VOB/B wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.“

§2 Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers erfolgen schriftlich und sind 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig oder wie auf dem Beleg angegeben.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
3. Bei Aufträgen mit Lieferung von Pflanzen oder anderen Materialien erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung.
4. Auskünfte, Empfehlungen und Pflegehinweise unserer Mitarbeitenden sind unverbindlich und nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer freien Zugang zum Arbeitsort sowie die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Flächen bereitzustellen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Stundenverrechnungssätzen, sofern keine Pauschalpreise ausdrücklich vereinbart sind.
2. Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert im Angebot und der Auftragsbestätigung aufgeführt.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 5,00€ pro Mahnstufe berechnet. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

§5 Lieferungen und Eigentumsvorbehalt
1. Pflanzen, Materialien und sonstige Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geliefertes Material pfleglich zu behandeln und nicht zu veräußern, solange es nicht vollständig bezahlt ist.

§6 Termine und witterungsbedingte Verschiebungen
1. Die Ausführungstermine werden individuell vereinbart.
2. Witterungsbedingungen, Materiallieferprobleme oder betriebliche Umstände (z.B. personalausfall) können zu Terminverschiebungen führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig darüber informieren.
3. Terminabsagen durch den Auftraggeber, nachdem Material bestellt oder geliefert wurde, berechtigen den Auftragnehmer, die entstandenen Materialkosten in Rechnung zu stellen.

§7 Kündigungsfristen bei regelmäßiger Gartenpflege
1. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (z. B. Gartenpflege, Rasenpflege) kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind bereits geplante Einsätze zu vergüten, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

§8 Abnahme und Gewährleistung
1. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen. Die Abnahme kann auch konkludent durch Ingebrauchnahme erfolgen.
2. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, bei Bauleistungen nach VOB/B 4 Jahre ab Abnahme.
3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
4. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst eine Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§9 Anwuchs-Garantie für Pflanzen
1. Für durch den Auftragnehmer gelieferte und gesetzte Pflanzen wird eine Anwuchs-Garantie von 12 Monaten ab Abnahme gewährt.
2. Voraussetzung ist, dass die Pflanzen durch den Auftraggeber sachgerecht gepflegt und ausreichend bewässert wurden.
3. Bei Ausfall von Pflanzen innerhalb dieses Zeitraums verpflichtet sich der Auftragnehmer zum einmaligen kostenlosen Ersatz oder einer Nachpflanzung in angemessenem Umfang.
4. Eine Garantie besteht nicht bei Schäden durch Witterungsextreme (z. B. Trockenheit, Frost oder ähnliche), Schädlingsbefall oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ursachen.

§10 Fotodokumentation bei Abnahme
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die ausgeführten Arbeiten bei oder nach Abnahme fotografisch zu dokumentieren.
2. Diese Dokumentation dient ausschließlich interner Beweissicherung und Qualitätssicherung und wird nicht veröffentlicht.
3. Personenbezogene Daten oder private Bereiche werden nicht fotografiert oder unkenntlich gemacht.

§11 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung durch den Auftraggeber entstehen.

§12 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.garten-bouten.de.

§13 Bildnutzung für Referenzzwecke
Die Veröffentlichung von Fotografien abgeschlossener Projekte (z. B. Gartenanlagen, Pflanzungen, Wege) auf der Website oder in Werbematerialien erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers. Es werden keine personenbezogenen Daten oder identifizierbaren Informationen ohne ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht.

§14  Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit gewerblichen Auftraggebern ist der Sitz des Auftragnehmers.