STEUERVORTEILE
Arbeiten in der Gartenpflege und Neugestaltung können steuerlich geltend gemacht werden. Worauf Sie hierbei achten müssen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Leistungen abgesetzt werden können, finden Sie hier:
Für wen gelten die Steuervorteile?
Die Steuervorteile gelten sowohl für Eigenheimbesitzer, Mieter als auch Vermieter die Gartenarbeiten in Auftrag gegeben haben. Eigentümer und Mieter machen die Kosten über die Lohnsteuerabrechung geltend. Vermieter machen die Kosten als Werbungskosten geltend, das geht auch für Ferienhäuser.
In welchem Umfang kann ich die Gartenarbeiten absetzen?
Es lassen sich jährlich 5.200€ an Handwerksleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen. Handwerksleistungen, wie beispielsweise die Anlage von Terrassen oder anderen Pflasterarbeiten, können mit bis zu 1.200€ abgesetzt werden. Gartenpflege-Arbeiten, wie zum Beispiel die Rasenpflege, der Heckenschnitt und die Baum-/ oder Gehölzpflege, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und können somit in einem Umfang von bis zu 4.000€ im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Das zum Garten gehörende Haus muss vom Besitzer selbst bewohnt werden, es gilt aber auch für Zweit- oder Ferienhäuser
- Die Gartenarbeiten dürfen nicht zusammen mit einem Haus-Neubau geltend gemacht werden.
- Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, einschließlich der Mehrwertsteuer, können geltend gemacht werden; Kosten für die Neuanschaffung, von beispielsweise Pflanzen oder anderen Materialien, können nicht abgesetzt werden
Worauf sollten Sie achten um die Kosten anschließend absetzen zu können?
Sie benötigen eine korrekte Rechnung eines angemeldeten Unternehmens, Rechnungen von Privatpersonen können nicht geltend gemacht werden. Die Rechnung sollte Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten getrennt von den Material und Anschaffungskosten ausweisen. Des Weiteren sollten Sie die erhaltene Rechnung für mindestens 2 Jahre aufbewahren.
Eine ausführliche und juristische Beratung bezüglich steuerlicher Ersparnisse können Ihnen rein rechtlich nur Steuerberater anbieten. Im Rahmen unserer Kenntnisse und Möglichkeiten möchten wir Sie jedoch grundlegend unverbindlich informieren.